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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

hildegardregion.com/.de ist eine Projektseite von Tanja Carina Balder/Well-Selling Internetdienstleistungen. Well-Selling bezeichnet die begrifflich urheberrechtlich geschützte Dienstleistung von Tanja C. Balder, nachfolgend Auftragnehmerin (Einzelunternehmen) und umfasst die Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen in den Bereichen:

Internetdienstleistungen, Beratung, Marketing und Recherchen für Gewerbekunden.

Die Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Abweichungen werden nur wirksam wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden oder Zusicherungen für Beauftragte von Well-Selling, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages hinausgehen sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Nutzung der Well-Selling-Dienste, auch in den verschiedenen in §1 aufgeführten Geschäftsbereichen, kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages zustande.

Die Auftragnehmerin kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht für eine Bankeinzugsermächtigung abhängig machen.

Eine Auftragserteilung per Mail gilt unter Berücksichtigung der Well-Selling- Datenschutzbedingungen als bindend, sofern das Angebot zur Durchführung von Leistungen nach §1  und §10 nicht im Rahmen der festgelegten Fristen des Grundvertrages durch den Auftraggeber widerrufen oder von der Auftragnehmerin abgelehnt wird.

Soweit sich die Auftragnehmerin Dienste Dritter bedient sind diese nicht Vertragspartner des Kunden. Eine Ausnahmeregelung gilt für Partnerprogramme, die auf den Well-Selling-Informationsseiten (Partner, Anzeigen, Empfehlungen) angeboten werden. Hier hat der Kunde die Möglichkeit mit dem jeweiligen Partner einen direkten und von den Well-Selling-Leistungen unabhängigen Vertrag zu schließen.

§ 3 Leistungsumfang

Das Well-Selling-Dienstleistungsangebot ermöglicht dem Kunden die Nutzung seiner vertraglich vereinbarten Kapazitäten, entsprechend der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.

Der Leistungsumfang beinhaltet entsprechend des jeweiligen Vertrages:
- Beratungen
- Coaching
- Webinare
- Internetdienste: Online-Marketing/Webdesign
- Informationsrecherche
- Kreative Leistungen - Logo-Design/Printdesign

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Well-Selling-Leistungen werden dem Kunden entsprechend der jeweiligen im Grundvertrag vereinbarten Leistungen zu den entsprechenden Konditionen / Tarifen und Leistungen zur Verfügung gestellt. Leistungs - und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen dem Kunden und einem Anschlußpunkt der Auftragnehmerin sind vom Kunden zu tragen. Die Auftragnehmerin wird dem Kunden Auftragsbestätigungen und Rechnungen in elektronischer oder standardpostalischer Form zukommen lassen.

Soweit nicht gesondert vereinbart, gelten die gesetzlichen Zahlungsfristen. Bei der Buchung externer Leistungen, wie Softwarebestellungen, kann Vorkasse per Überweisung oder Lastschrift vereinbart werden. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerungen ist die der Auftragnehmerin berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr und Zinsen zu erheben. Well-Selling ist berechtigt Forderungen an ein Inkasso Unternehmen abzutreten.

§ 5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung und Rückvergütung

Gegen Ansprüche der Auftragnehmerin kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu. Lieferungen und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Auftragnehmerin die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen der deutschen Telekom, bzw. anderer Anbieter, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Auftragnehmerin oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmer eintreten, hat die Auftragnehmerin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Derartige Behinderungen berechtigen , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

Dauert eine Behinderung erheblich länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte (für Domainmiete oder Anzeigenbuchung) und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht mehr auf die Well-Selling-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann. Die Nutzung der Dienste insgesamt erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der im Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten, wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegenden Störungen, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Auftragnehmerin oder eine ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich die Ausfallzeit über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 6 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen zu berechnen. Die Auftragnehmerin kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt die Internetseite zu entfernen, falls sich der Zahlungsverzug über zwei Monate oder länger erstreckt und die Auftragnehmerin gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten.

§ 7 Verfügbarkeit der Dienste

Die Well-Selling-Leistungen werden online 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche angeboten. Beratungen und Leistungen erfolgen im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung.

§ 8 Geheimhaltung, Datenschutz und Copyright

Der Vertragspartner wird gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Auftragnehmerin Angaben in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich die Auftragnehmerin Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Auftragnehmerin berechtigt die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Die Auftragnehmerin und Personen die für die Auftragnehmerin tätig werden, kennen und beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Auch der Kunde ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Well-Selling-Dienste für sich oder Dritte bestimmte, dem Schutzrecht unterliegende Daten oder Informationen für die gewerbliche Nutzung zu verschaffen.

Bitte beachten Sie die ausführliche Informationen zu unseren Datenschutzbestimmungen.

Der Weitergabe von Daten, die im Rahmen der Auftragserfüllung an Kooperationspartner (Dritte) übermittelt werden, wird ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Well-Selling und dem jeweiligen Kooperationspartner zu Grunde gelegt. Soweit dies in international anerkannten und technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten im Rahmen der Auftragserfüllung zugänglich gemacht.

Bei konzeptioneller Beratungsleistung durch die Auftragnehmerin oder Vertragspartner kann ergänzend eine Geheimhaltungsvereinbarung zur Absicherung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen zur Idee oder zum Konzept in Anspruch genommen werden. Es gelten die darin enthaltenen Vertragsregeln nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner.

Informationen und Grafiken die auf den Seiten von Well-Selling veröffentlicht werden, sind durch Copyright oder als registrierte Markenzeichen gekennzeichnet und unterliegen den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Texte, Anzeigen und Grafiken dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers oder Eigentümers kopiert werden. Dies betrifft im Besonderen die Anzeigen unserer Kunden. Unerlaubte Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung wird strafrechtlich verfolgt.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, verschulden bei Vertragsanschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Auftragnehmerin auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Streiks und Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für über die entsprechenden Dienste laufenden Informationen, weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Auftragnehmerin oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Well-Selling-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Obliegenheiten nicht nachkommt.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Informationen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Eine rechtliche Prüfung von Text-, Bild- und Datenmaterial obliegt dem Kunden.

§ 10 Zusätzliche Bestimmungen

Sonstige Aufträge unterliegen den jeweiligen Vertragsbedingungen:
Dienstleistungs-Vermittlungen
Software-Beratungen
Recherchen in externen Datenbanken und Informationssystemen
Seminare/Webinare
Werbung - Webdesign
Autorenverträge
Lizenzvereinbarungen
Sonstige Dienstleistungen, Planung, Konzeption
Technischer Support über den Leistungsumfang dieser AGB hinaus.

§11 Schlußbestimmungen

Erfüllungsort ist 55545 Bad Kreuznach, Bundesrepublik Deutschland.

Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sich ergebende Steitigkeiten ist der Sitz der Auftragnehmerin. In allen Frage des Geschäftsverkehrs, ist der Kunde verpflichtet sich an die Auftragnehmerin zu wenden.

Streitschlichtung
„Die Firma Tanja Carina Balder/Well-Selling ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

An alle Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungengeschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Well-Selling- Kunden gebunden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand 05/2024

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